Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der

MEDICUS Trittau, Sonnenschein u. Carl GbR
Praxis für Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie und autismusspezifische Förderung
Technologiepark 24
22946 Trittau

gegenüber ihren Patientinnen und Patienten sowie sonstigen Kunden.

Die AGB gelten ergänzend zu den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie zu den zwischen der Praxis und den Patientinnen und Patienten individuell getroffenen Vereinbarungen.

2. Terminvereinbarung

Behandlungstermine werden individuell zwischen der Praxis und der Patientin bzw. dem Patienten vereinbart. Mit der Vereinbarung eines Termins wird dieser verbindlich reserviert.

Die Patientin bzw. der Patient ist verpflichtet, vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen.

Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, ist die Praxis so früh wie möglich zu informieren.

3. Absage und Ausfallgebühr

Vereinbarte Termine sind einzuhalten und können bis zu 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei abgesagt werden.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 % des für den vereinbarten Termin vorgesehenen Heilmittels berechnet werden, sofern der Termin aufgrund der kurzfristigen Absage bzw. des Nichterscheinens nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Die Ausfallgebühr stellt keinen Ersatz für eine durch die Krankenkasse übernommene Heilmittelvergütung dar, sondern wird für den nicht anderweitig nutzbaren, verbindlich reservierten Behandlungstermin berechnet.

Der Patientin bzw. dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Ausfall entstanden ist.

Die Ausfallgebühr entfällt, wenn der Termin rechtzeitig, also mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, abgesagt wird oder die Praxis den Termin anderweitig vergeben kann.

4. Verspätungen

Bei einer verspäteten Ankunft der Patientin bzw. des Patienten kann die Behandlung grundsätzlich nur bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Behandlungszeit durchgeführt werden. Eine Verlängerung der Behandlung über die vereinbarte Zeit hinaus kann aus organisatorischen Gründen nicht garantiert werden.

Eine durch eine Verspätung verkürzte Behandlungszeit berechtigt grundsätzlich nicht zu einer entsprechenden Reduzierung der vereinbarten Vergütung, sofern die Verspätung von der Patientin bzw. dem Patienten zu vertreten ist.

5. Verordnungen und Kostenübernahme

Bei gesetzlich oder privat versicherten Patientinnen und Patienten erfolgt die Behandlung, soweit erforderlich, auf Grundlage einer gültigen ärztlichen oder sonstigen zulässigen Verordnung.

Die Patientin bzw. der Patient ist dafür verantwortlich, erforderliche Verordnungen, Genehmigungen und sonstige Unterlagen rechtzeitig vorzulegen.

Eine Behandlung kann nur im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen sowie der Voraussetzungen des jeweiligen Kostenträgers erfolgen.

Soweit Kosten nicht oder nicht vollständig von einem Kostenträger übernommen werden, können diese der Patientin bzw. dem Patienten in Rechnung gestellt werden, sofern hierüber entsprechend informiert bzw. eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.

6. Zuzahlungen und private Leistungen

Gesetzlich Versicherte haben die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen zu leisten, soweit keine Befreiung von der Zuzahlungspflicht besteht.

Privatleistungen, Selbstzahlerleistungen sowie Leistungen, die nicht oder nicht vollständig von einem Kostenträger übernommen werden, werden entsprechend der jeweils vereinbarten Preise abgerechnet.

7. Mitwirkungspflichten der Patientinnen und Patienten

Die Patientinnen und Patienten sind verpflichtet, der Praxis alle für die Behandlung wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Hierzu gehören insbesondere Informationen über bestehende Erkrankungen, Beschwerden, Einschränkungen, relevante Vorbehandlungen sowie Veränderungen des Gesundheitszustandes, soweit diese für die Behandlung von Bedeutung sein können.

Den therapeutischen Anweisungen und Empfehlungen der behandelnden Fachkräfte ist im Rahmen der Behandlung angemessen Folge zu leisten.

8. Haftung

Die Praxis haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Praxis, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die Praxis nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung der MEDICUS Trittau zu entnehmen.

10. Vertraulichkeit und Schweigepflicht

Die Praxis und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beachten die gesetzlichen Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten.

Personenbezogene sowie insbesondere gesundheitsbezogene Informationen werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet bzw. weitergegeben.

11. Änderungen und Absage von Behandlungsterminen durch die Praxis

Sollte ein vereinbarter Behandlungstermin aus organisatorischen, personellen oder sonstigen wichtigen Gründen durch die Praxis abgesagt oder verschoben werden müssen, wird die Patientin bzw. der Patient so früh wie möglich informiert.

Die Praxis ist berechtigt, in solchen Fällen einen Ersatztermin anzubieten.

Kann ein Behandlungstermin aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Praxis liegen, nicht stattfinden, bestehen keine weitergehenden Ansprüche auf Schadensersatz, soweit gesetzlich zulässig.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

Stand: August 2026